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Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)

gemäß Art. 35 DSGVO – myAbiFlow UG (haftungsbeschränkt)

Verarbeitung: KI-gestützte Abitur-Trainingsplattform für Schülerinnen und Schüler

Verantwortlicher: myAbiFlow UG (haftungsbeschränkt), Daniel Zahnweh

Erstellt: März 2026 | Version: 1.0

1. Erforderlichkeit der DSFA

Eine Datenschutz-Folgenabschätzung ist erforderlich, da folgende Kriterien der BayLDA-Positivliste und der Art.-29-Datenschutzgruppe erfüllt sind:

2. Beschreibung der Verarbeitung

2.1 Zweck

myAbiFlow ist eine Lernplattform, die Schülerinnen und Schüler bei der Vorbereitung auf das bayerische Abitur (G9) und die FOS-Abschlussprüfung unterstützt. Die Plattform generiert Übungsaufgaben, bewertet eingereichte Texte mithilfe von KI und simuliert mündliche Kolloquia per Echtzeit-Audio.

2.2 Kategorien betroffener Personen

2.3 Kategorien personenbezogener Daten

Hinweis: Es werden keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten i.S.v. Art. 9 DSGVO verarbeitet (keine Gesundheitsdaten, keine politischen Meinungen, keine biometrischen Daten zur Identifizierung).

2.4 Datenflüsse

  1. Schüler → myAbiFlow (Hetzner, Deutschland): Registrierung, Login, Aufgabenabgabe – HTTPS-verschlüsselt
  2. myAbiFlow → OpenAI (USA): Aufgabentexte + Bilder zur Korrektur – ohne Namen/Noten
  3. myAbiFlow → Google Gemini (EU/USA): Texte und Audio für Kolloquium/Tutor – ohne Namen/Noten
  4. myAbiFlow → Wolfram|Alpha (USA): Mathematische Ausdrücke und Formeln zur Verifikation – kein Personenbezug
  5. myAbiFlow → Resend (USA): E-Mail-Adresse + Fach für Erinnerungen – nur bei Aktivierung
  6. Lehrkraft → myAbiFlow: Dashboard-Zugriff auf zugeordnete Schülerergebnisse – HTTPS + Token-Auth

3. Risikobewertung

3.1 Identifizierte Risiken und Bewertung

3.2 Maßnahmen zur Risikominderung

4. Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit

4.1 Erforderlichkeit der Datenverarbeitung

4.2 Datenminimierung

5. Rechte der Betroffenen

6. Konsultation der Aufsichtsbehörde

Auf Basis dieser Folgenabschätzung verbleibt nach Umsetzung aller Maßnahmen kein hohes Restrisiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen. Eine vorherige Konsultation der Aufsichtsbehörde gemäß Art. 36 DSGVO ist daher nicht erforderlich.

Die DSFA wird jedoch dem zuständigen schulischen Datenschutzbeauftragten bzw. der Schulleitung auf Anfrage zur Verfügung gestellt.

7. Umgesetzte und geplante Verbesserungen

8. Ergebnis

Gesamtbewertung: Akzeptables Restrisiko

Die identifizierten Risiken werden durch die umgesetzten technischen und organisatorischen Maßnahmen auf ein akzeptables Niveau gesenkt. Die Verarbeitung ist erforderlich, verhältnismäßig und mit angemessenen Schutzmaßnahmen versehen.

Durch die erfolgte Migration auf einen deutschen Hosting-Anbieter (Hetzner, Nürnberg) wurde das Schutzniveau weiter erhöht. Sämtliche Nutzerdaten verbleiben in Deutschland.


Dokument erstellt: März 2026 | Version 1.0
Verantwortlich: Daniel Zahnweh, Geschäftsführer myAbiFlow UG (haftungsbeschränkt)
Nächste Überprüfung: September 2026 oder bei wesentlichen Änderungen der Verarbeitung.

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